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Press Trophy seit 2006 Gefällt mir
 
 
Geschichte:

Go-Kart
Das Gokart kommt um 1950 aus Amerika. Art Ingels hatte als erster einen Motor auf einen Rahmen gebaut. Kanadische Holzfäller hatten auch schon Gokarts gebaut mit Kettensägenmotorenantrieb. 1957 haben die Gokartrennen angefangen und un 1960 waren die offiziellen Rennen und der Go-Kart Club of America wurde gegründet. US-Amerikanische Soldaten brachten 1958/1959 die Gokarts nach Europa. Man fuhr derzeit nur außen und die Entwicklung von den Gokarts hatte schon begonnen. Mitte der Neunziger wurden auch schon die ersten Indoor Hallen gebaut.
 
 
BKS
sind die Anfangsbuchstaben der Familiennamen der Gründer des BKS-Racing Teams.
 
  
B
artholmé John
  
Knepper Gérard
  
Schmit Fränz
 
   
  
Foto v.l.:
Fränz Schmit, John Bartholmé, Gérard Knepper
1994
ist die Interessengemeinschaft entstanden. Aber schon um 1990 fuhren die Söhne (Paul und Yves) von Gérard K. in der deutschen Slalom-Meisterschaft vorne mit.
 
1995

ist BKS sein erstes ADAC Kart-Langstrecken Meisterschaftsrennen mitgefahren und auf Platz drei angekommen. Im folgenden Jahr hatten sie aber viel Pech mit Einheitsmotoren und Disqualifizierungen. Sie haben dann mit den ADAC-Rennen aufgehört und haben sich auf die Indoor-Rennen konzentriert.
 
1998
ging es richtig los mit 24 Stunden-Rennen in Augny, Mexy, Talange, Grüfflingen, Bitburg (bei Minus 10°Cel.) 4 und 12 Stunden-Rennen im Kerpen, Konz, Nürburgring, Namur ...
 
1999
es blieb nur noch Fränz S. von den Gründern übrig. Es gelang ihm eine gute Gruppe um sich zu formen mit bekannten Namen wie zum Beispiel Tom K. Darren B., Steve K. oder Jeff R. . Von jetzt an fuhren also verschiedenste Fahrer für das BKS-Team.
 
2000
wird wieder Outdoor gefahren. Die erste Saison im Yamaha-Cup hat gezeigt dass die Outdoor-Rennen mit den Jahren rauer geworden ist. Trotzdem fährt das BKS-Team immer noch mit.
 
2004
war wieder vom Pech gezeichnet, zu viele Motoren platzten.
 
2005
Outdoor wird nur noch zum Spaß gefahren, keine Meisterschaften mehr. Drei Piloten trennen sich von BKS um dennoch Meisterschafts-Rennen zu fahren. Im August geht BKS online mit einer eigenen Home-Page (www.bks-racing.party.lu), wo so ziemlich alle Informationen über die Teams zu finden sind.
 
2006
BKS ist im Moment noch viel im Indoor tätig aber auch noch im Outdoor, dies aber auf Leihkarts. Eine BKS-Trophy von 13 Indoor-Rennen übers Jahr, wird von BKS organisiert. Im August 2006 hat BKS-Racing das Statut einer Vereinignung ohne Gewinnzweck (Association sans but lucratif) angenommen, und ist somit ein eingetragener Verein. 
Wer weiß was die Zukunft noch bringt?
 
2006-2020
Nach 15 Jahren pausenloser BKS-Trophy, muss nun mit der Meisterschaft aufgehört werden, da es derzeit nicht mehr genügend interessierte Mitstreiter gibt (
ähnlich ergeht es auch z.B. DF-Karting und Desperados).
 
2017
BKS-Racing organisiert jetzt zusammen mit DF-Karting die "Luxembourg Kart Trophy" (LKT), eine ähnliche Formel wie die bekannte BKS-Trophy.
 
A.s.b.l.   (Vereinigung ohne Gewinnzweck)  (déposé le: 14/08/2006 modifiés le 31/01/2019 RCS : F4253)  
Vorstandsmitglieder BKS-Racing Asbl:
Laurent Bley (President/Sekretär), Paul Huberty (Kassenführer)  
Adresse: BKS-Racing a.s.b.l. (auf Anfrage)
Kontakt: bksracing ("at") pt.lu 
Bankkonto: (auf Anfrage)
Mitgliedskarten: Activ 40.-€ / Einfach 10.-€
B K S - S t a t u t e n :
 
BKS-Racing A.s.b.l. (Association sans but lucratif / Vereinigung ohne Gewinnzweck) Gesellschaftssitz: (auf Anfrage).
 ... Vorstandsmitglieder (Comité de Direction) der BKS-Racing A.s.b.l.:
1) Präsident(in)       /       2) Sekretär(in)       /       3) Kassierer (in)
... erklären hiermit laut Gesetz vom 21. April 1928, einen gemeinnützigen Verein ohne lukratives Ziel zu gründen, welcher von folgenden Statuten bestimmt wird:
 
Art. 1. Der offizielle Name des Vereins lautet BKS-Racing A.s.b.l.
 
Art. 2. Der Gesellschaftssitz befindet sich in (auf Anfrage).
 
Art. 3. Die Tätigkeit des Vereins besteht in der aktiven und organisatorischen Unterstützung des Kart-Rennsports, der Ausbildung und Beratung von Piloten, dem technischen Beistand der Piloten bei Veranstaltungen, der Organisation von Kart-Rennen, sowie dem Handel mit Rennsportartikeln.
 
Art. 4. Die Bestehungsdauer des Vereins ist unbegrenzt.
 
Art. 5. Politische oder religiöse Betätigung des Vereins ist untersagt.
 
Art. 6. Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt.
 
Art. 7. Die Aufnahme neuer aktive Mitglieder und Ehrenmitglieder wird vom Vorstand entschieden. Der Verein zählt (einfache) Mitglieder, aktive Mitglieder, sowie Ehrenmitglieder. Die Verwaltung des Vereins ist jedoch alleine dem Vorstand vorbehalten. Alle Mitglieder sind zur Generalversammlung zugelassen, jedoch haben nur aktive Mitglieder ein Mitspracherecht.

Art. 8. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Vereinsmitglieder können keine materiellen Güter des Vereins verlangen. Auch können sie kein Inventar und keine Auszüge aus dem Kassenbuch verlangen.
 
Art. 9. Der Vorstand hat das Recht aus folgenden Gründen ein Mitglied aus dem Verein auszuschließen:
1) Wenn besagtes Mitglied dem Verein bewusst oder freiwillig Schaden zufügt.
2) Bei skandalösem und unehrenhaftem Benehmen in der Öffentlichkeit.
3) Wenn besagtes Mitglied den jährlichen Mitgliedsbeitrag nicht entrichtet. Bevor der Vorstand den endgültigen Ausschluss beschließt, wird besagtes Mitglied vorgeladen um sich zu rechtfertigen.
 
Art. 10. Die Höhe des jährlichen Beitrags für Mitglieder wird in der Generalversammlung festgesetzt.
 
Art. 11. Der Vorstand (Comité de Direction) besteht aus: Präsident, Vizepräsident, Sekretärin, Kassierer und gegebenenfalls Beisitzende(r), welche ab dem Datum der Vereinsgründung oder der letzten Jahreshauptversammlung auf unbestimmte Zeit in ihren Ämtern bleiben. Wird ein Vorstandsmitglied aus dem Vorstand ausgeschlossen, zieht sich eines der Vorstandsmitglieder von seinem Amt zurück oder kann ein Vorstandsmitglied aus privaten, gesundheitlichen oder Todesgründen sein Amt nicht mehr ausfüllen, so wird sein Mandat durch ein anderes, durch den restlichen Vorstand mehrheitlich zu designierendes Vorstandsmitglied ersetzt. Über die Aufnahme eines Mitgliedes in den Vorstand, entscheidet der Vorstand selbst.
 
Art. 12. Der Vorstand kann nur dann Entscheidungen treffen, wenn die Mehrzahl der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Vorstandssitzungen werden vom Präsidenten oder von Minimum 2 Vorstandsmitgliedern einberufen. Die Entscheidungen des Vorstandes beruhen auf der absoluten Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Präsidenten oder des Stellvertreters maßgebend. Die Berichte der Vorstandsversammlungen werden schriftlich festgehalten, vom Präsidenten, oder vom Sekretär. Der Präsident und der Sekretär unterschreiben die Berichte und bewahren diese auf.
 
Art. 13. Was die Verwaltung der Vereinskasse anbelangt, so hat der Vorstand alle Vollmachten welche nicht laut Gesetz oder laut Statuten der Generalversammlung vorbehalten sind. Dokumente welche zu unterzeichnen sind, müssen vom Präsidenten und einem Vorstandsmitglied gemeinsam unterschrieben werden. Kontobefugnis erhalten der Präsident, der Vizepräsident und der Kassierer. Jeder einzelne dieser Amtsinhaber ist alleine zeichnungsberechtigt.
 
Art. 14. Der Jahresabschluss der Vereinstätigkeit sowie die Überprüfung des Kassenbestandes werden auf den 31. Dezember jedes Jahres festgesetzt.
 
Art. 15. Für folgende Punkte ist allein die Generalversammlung kompetent:
1) Änderung der Statuten.
2) Prüfung des Kassenbestandes.
3) Auflösung des Vereins auf freiwilliger Basis.
4) Bei Auflösung des Vereins die Ernennung von 3 Liquidatoren.
5) Im Falle einer Auflösung geht der Erlös aus dem Vereinsbestand an eine vorher festgelegte öffentliche Wohltätigkeitsorganisation.
 
Art. 16. Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung stattfinden und zwar innerhalb der ersten zwei Monate. Eine außergewöhnliche Generalversammlung kann jedoch so oft einberufen werden als es die Umstände verlangen. Alle Vorstandsmitglieder und aktive Mitglieder werden über die Homepage und/oder per Email und/oder per Telefon zu den Versammlungen eingeladen. Vorsitzender der Generalversammlung ist der Präsident des Vereins oder bei dessen Abwesenheit der Vizepräsident.
 
Art. 17. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht der Generalversammlung beizuwohnen oder sich von einem anderen Vereinsmitglied vertreten zu lassen. Jedes aktive Vereinsmitglied darf jeweils eine Stimme abgeben.
 
Art. 18. Das Vereinsjahr beginnt am ersten Januar und endet am 31. Dezember.
 
Art. 19. Der Verein ist nicht haftbar für eventuelle Unfälle.
 
Art. 20. Ein aktiv beitretendes Mitglied soll im persönlichen Interesse diese Statuten durchlesen.
 
Art. 21. Jedes Vorstandsmitglied welches dreimal in Folge ohne triftige Entschuldigung der Vorstandsversammlung fernbleibt kann vom Vorstand ausgeschlossen werden.
 
Art. 22. Die Einnahmen können sich aus folgenden Quellen zusammensetzen
1) Verkauf von Mitgliedskarten
2) Beiträgen der aktiven Mitglieder und der Ehrenmitglieder
3) Spenden
4) Subsidien von öffentlichen und nichtöffentlichen Institutionen
5) Veranstaltungen von Rennen, Fahrlehrgängen, Festen, usw. …
6) Verkauf oder Verleih von Rennsportartikeln, Karts, Kleidung, usw. …
7) Werbung.
8) Dem vom Verkauf von Lotterielosen getätigten Gewinn.
 
Art. 23. Die Piloten, sowie jeder andere Helfer können eine finanzielle Entschädigung ausbezahlt bekommen deren Höhe dem Aufwand bemessen vom Vorstand bestimmt wird.
 
Art. 24. Der Verein vertritt und verteidigt die Interessen der Fahrer und setzt sich nach besten Möglichkeiten für diese gegenüber Dritten ein. Juristischer oder finanzieller Beistand des Vereins ist generell ausgeschlossen, soweit nicht vom Vorstand einstimmig genehmigt.
 
Art. 25. Alle Fragen die nicht durch diese Statuten geklärt sind, werden durch das Gesetz vom 21 April 1928 geregelt.